Erleichterungen bei liturgischen Feiern

Ab 29. Mai gibt es für liturgische Feiern einige Erleichterungen, man braucht keine Zählkarte mehr für die Gottesdienste, der Mund-Nasen-Schutz kann am Sitzplatz in der Kirche abgenommen werden …..

  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter.
  • Der Gottesdienst kann ohne Zählkarte besucht werden.
  • Nur für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

Die gesamte Rahmenordnung der Diözese kann hier heruntergeladen werden:
Rahmenordnung liturgische Feiern ab 29 Mai 2020_27_05_2020